Die Nachkriegszeit bis zur Streckenteilung 1949
Ein zaghafter Neubeginn
Am 23. Mai 1945 nahm man den Betrieb auf der Strecke Nauen – Ketzin wieder auf. Bis Mitte Juni 1945 wurden auch der Betrieb auf den restlichen Strecken wieder aufgenommen. Jedoch fuhren nur Güterzüge hauptsächlich mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen um die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Erst ab August 1945 fuhren wieder Personenzüge. Jeweils zwei Zugpaare fuhren zwischen Nauen und Ketzin, sowie ein Zugpaar zwischen Nauen Stadtforst und Velten, wobei dieses Zugpaar auch über Bötzow und Nieder Neuendorf nach Bahnhof Johannesstift geführt wurde. Die Streckenabschnitte zwischen Nauen und Nauen Stadtforst sowie Johannesstift und Spandau-West blieben wegen der Kriegsschäden vorerst gesperrt. Ab August 1946 richtete die OHE für die Personenbeförderung einen Triebwagenverkehr mit fünf Zugpaaren pro Tag zwischen Bahnhof Johannesstift und Henningsdorf ein da die BVG die Straßenbahn der Linie 120 nicht wieder in Betrieb nahm. Dieser Verkehr wurde 1948 bis Kleinbahnhof Spandau-West ausgedehnt. Auf den anderen Strecken wurde der Personenverkehr ab Herbst 1946 deutlich verstärkt, allerdings verkehrten hier nur noch dampfbespannte Züge.
Die Enteignung droht
Waren die Siegermächte bei der Kapitulation Deutschlands noch Verbündete, änderte sich die politische Situation zusehens und mündete mit der am 24 Juni 1948 beginnenden Berlin-Blockade im sogenannten kalten Krieg. Am 5. August 1946 wurden die in der sowjetischen Besatzungszone liegenden Bahnanlagen und Fahrzeuge privater Betreiber und Aktiengesellschaften auf Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 entschädigungslos enteignet.
(Befehl Nr. 124 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland: Danach mussten alle Einrichtungen, die nach damaliger Ansicht der Nazidiktatur gedient hatten oder von Kriegsverbrecher betrieben worden war, zugunsten des Volkes enteignet werden.)
Auch die OHE sollte durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung vom 18. November1946 entschädigungslos der durch Verordnung vom 19. Oktober 1946 neu errichteten Hauptverwaltung der Provinzialbetriebe der Mark Brandenburg unterstellt werden. Zu dieser Zeit führte die OHE den Betrieb in Form einer mehrheitlich landeseigenen Aktiengesellschaft auf folgenden Eisenbahnstrecken:
Nauen - Ketzin Nauen - Velten Bötzow – Spandau
Weiterhin wurden folgende Buslinien betrieben:
Spandau - Schönwalde - Bötzow Nauen - Ketzin
Die Betriebsrechte wurden auf folgenden Bahnen ausgeführt:
Westhavelländische Kreisbahnen Städtische Anschlußbahn Spandau (Industriebahn Hakenfelde)
Die Sitzung des Kreistages Osthavelland am 12. März 1947 forderte die Aufhebung des Enteignungsbeschlusses mit dem Hinweis, dass sich die OHE bereits ausschließlich in öffentlicher Hand befindet und somit nicht dem Befehl Nr.124 zur Enteignung von Privatkapital unterliegt. Das Gesamtaktienkapital von 1.900.000 Reichsmark war verteilt auf:
Landkreis Osthavelland 1.476.500 RM Provinz Brandenburg 100.000 RM ehemaliger preußischer Staat 100.000 RM Stadt Berlin 213.500 RM Stadt Ketzin 500 RM Gesellschaft selbst 9.5000 RM
Mit Schreiben vom 16. Juni 1947 lehnte die Provinzialregierung Mark Brandenburg den Einspruch kategorisch ab. Anschließend wurde die Löschung aus dem Nauener Handelsregister verfügt. Rückwirkend zum 01.05.1947 wurde die OHE der Hauptverwaltung für Provenzialbetriebe Brandenburg unterstellt. Daraufhin errichtete man am 23.07.1947 im Bahnhof Johannesstift die Betriebsverwaltung der OHE-West ein um das im Berlin-Spandau liegende Streckenstück weiter zu betreiben.
Zum 01. November 1947 unterstellte die Generaldirektion der Landesbahnen Brandenburg noch die Kreisbahn Rathenow - Senske - Nauen ihrer Weisungsbefugnis und übertrug die Betriebsführung der OHE-Ost Betriebsleitung in Nauen.
Am 30. November 1948 wurde der im Britischen Sektor Berlins liegende Streckenabschnitt von der Stadtgrenze bei dem Bahnhof Bürgerablage bis Spandau-West gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 52 vom 23. August 1945 von der Britischen Militärregierung beschlagnahmt. Mit beschlagnahmt wurden auch die Lokomotiven B-Sp 3 und B-Sp 4 sowie die Lokomotive WHKB 3, ferner wurden 6 Personenwagen und 11 Güterwagen von der Britischen Militärregierung beschlagnahmt. Diese Maßnahme sollte verhindern, das im Bahnhof Spandau-Johannesstift abgestellte Betriebsmittel in die sowjetisch besetzte Zone verbracht und dort enteignet werden. Alle Fahrzeuge wurden der neu gegründeten Betriebsverwaltung der OHE-West im Bahnhof Johannesstift unterstellt. Die restlichen Lokomotiven, alle Triebwagen bis auf TW-WHKB 4 verblieben in der SBZ.
In der Praxis änderte sich vorerst jedoch nichts. Lokomotiven und Triebwagen beider OHE-Verwaltungen fuhren weiterhin auf allen Strecken der OHE. Formal waren die in Brandenburg liegenden Streckenabschnitte der Provenzialeisenbahndirektion Brandenburg kurz PED unterstellt. Auf Grundlage des am 6. Februar 1947 erlassenen Kontrollratsgesetzes wurde der Staat Preußen formal aufgelöst, vom 21. März an die Provinz Brandenburg als Land Brandenburg bezeichnet und ab 28. Juli die PED als Landesbahnen Brandenburg kurz LBB umfirmiert. Die Betriebsführung oblag trotz dieser Maßnahmen immer noch der OHE-Ost, da sich der Landrat in Nauen weiterhin weigerte, die Bahn in die Verwaltungsstrukturen der LBB zu integrieren. Ihre Eigenständigkeit verlor die OHE-Ost in Brandenburg erst, als am 09. März 1949 die Deutsche Wirtschaftskommission kurz DWK zum 1. April 1949 anordnete, das alle Klein- und Privatbahnen der Deutschen Reichsbahn anzuschließen sind. Damit war die OHE-Ost auch administrativ endgültig aufgelöst.