Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderfahrten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Vereins AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. zur Durchführung historischer Sonderfahrten und Veranstaltungen auf dem Vereinsgelände.
1. Leistungen
Der Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. veranstaltet Fahrten mit historischen Zügen. Der Verein richtet auch Ausstellungen, Eisenbahnfeste und weitere Veranstaltungen aus. Leistungen die durch Dritte erbracht werden, unterliegen den geltenden Geschäftsbedingungen des Dritten.
2. Abschluss eines Vertrages
Fahrkarten werden vorrangig im Vorverkauf angeboten und mit der Bestellung der Fahrkarten erkennt der Kunde die geltenden AGB‘s des Vereines an. Nach Bestelleingang erhält der Kunde eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der Verein verpflichtet sich nach vollständigem Zahlungseingang der Rechnungssumme, dem Kunden die Fahrkarten per Post zuzusenden. Es können nur Zahlungen, die per Überweisungen für den Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. berücksichtigt werden. Diese Zahlungen erfolgen für den Verein kosten- und spesenfrei. Eine andere Bezahlmöglichkeit kann nur in Ausnahmefällen in schriftlicher Form erteilt werden. In diesem Fall ist eine Barzahlung bei Fahrantritt am Zug zu entrichten. Der Kunde erkennt auch im Fall des Fahrkartenkaufes am Zug die AGB‘s des Vereines an.
2.1. Online-Buchungen
Eine Bestellung über die Vereins-Internetseite ist möglich. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB liegt kein sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Online-Bestellung von Fahrkarten ist damit unmittelbar nach Annahme durch den Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. bindend. (siehe auch unter 2.0.).
2.2. Steuersatz/ Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten somit den gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatz.
2.3. Bezahlung während der Fahrten
Es können nur Zahlungen in Euro berücksichtigt werden. Eine andere Währung kann als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden. Das Zugpersonal ist nicht zum Wechseln von größeren Geldbeträgen verpflichtet. Eine Bezahlung in Ein und Zwei Cent-Stücken, die einen Wert von mehr als 20 Cent ergeben können nicht entgegengenommen werden. Das Zahlen mit stark beschädigten oder gefälschten Geldscheinen ist unzulässig, das Personal kann bei Verdacht die Annahme verweigern. Das Wechselgeld ist durch den Fahrgast sofort zu prüfen, da später angebrachte Beanstandungen nicht berücksichtigt werden können.
3. Familienkarten
Eine ausgewiesene Familienkarte wird grundsätzlich nur ausgestellt, wenn glaubwürdig nachgewiesen werden kann, dass es sich um 2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren handelt. Der Verein behält sich das Recht vor, eventuelle Nachweise hierzu einzufordern, sollte ein Betrugsverdacht vorliegen.
4. Fahrpreisrückerstattung
Eine Fahrpreisrückerstattung von seitens der AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. erfolgt ausschließlich unbar in Form einer Überweisung. Der Betrag wird dann auf die schriftlich mitgeteilte Bankverbindung überwiesen.
5. Mindestteilnehmerzahl
Der Verein behält sich das Recht vor, eine Fahrt nur durch zuführen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 50% der geplanten Fahrgästen erreicht wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zu 100% erstattet.
6. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Der Verein und dessen Mitglieder haben das Recht, die Beförderung von Personen zu verweigern, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder eine Gefährdung für Fahrgäste darstellen. Hierzu gehören Personen:
• die unter erheblichem Einfluss von alkoholische Getränken oder anderen Rauschmitteln liegen.
• die bei der Fahrt gefährliche Waffen mit sich führen, ausgenommen sind Personen mit der Berechtigung zum Mitführen und Tragen solcher Waffen.
• die durch eine ansteckende Krankheit eine Gesundheitsgefährdung darstellen.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Der Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. behält sich das Recht vor, Änderungen von Online-, Flyer- und Plakatangaben ändern zu können. Diese Angaben werden dem Kunden spätestens mit dem Versand der Fahrkarten zugesandt. Die Abfahrtszeiten sind immer ca. Angaben, daher muss der Fahrgast gewährleisten mind. 15 Minuten am Abfahrtort zu sein. Notwendige Änderungen und Abweichungen (auch im Ablauf) von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet. Dies kann die Reiseroute ebenso betreffen wie den Einsatz von Lokomotiven und Wagen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keinerlei Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Fahrgast insbesondere nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Preises.
8. Rücktritt durch den Kunden und Ersatzpersonen
Der Kunde hat die Möglichkeit vor Fahrantritt, ohne Angaben von Gründen. vom Vertrag zurück zu treten. Für die Bearbeitung erhebt der Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. eine Stornogebühr als Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung pro Fahrkarte staffelt sich wie folgt:
• 20% vom Kaufpreis bei einem Storno bis 30 Tage vor Fahrtantritt
• 50% vom Kaufpreis bei einem Storno vom 29. bis 1 Tag vor Fahrtantritt
• 100% vom Kaufpreis bei einem Storno am Fahrtag oder bei Nichtantritt.
Es steht jedem Kunden frei, für eine bezahlte Fahrt eine Ersatzperson zu schicken, dies Bedarf nur einer schriftlichen Ankündigung, wenn die Fahrkarte personalisiert ist. Die Ersatzperson muss in diesem Fall selbst Sorge tragen, sich über die AGB‘s zu informieren und geht automatisch den geschlossenen Vertrag ein.
9. Rücktritt, Änderung durch den Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V.
Sollten kurzfristige Absagen von Fahrten erforderlich sein, die der Verein oder Dritte, die für den Verein tätig sind, nicht zu vertreten haben, stellen keine Grundlage für Ersatzansprüche dar. In diesen Fällen wird lediglich der Fahrkartenpreis zurück erstattet.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich vor Ort dem Zugbegleitpersonal mit zu teilen, spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
10.2. Der Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Keine Haftung übernimmt der Verein für Schäden, die durch einen anderen Teilnehmer entstanden sind. Die Haftungshöhe beschränkt sich auf maximal den 2-fachen Wert der Fahrkartenhöhe.
10.3. Schadensersatz gegen Dritte
Gelten für eine von einem Dritten zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch der Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
10.4. Allgemeine Haftung
Da es sich bei den Fahrten der AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. um Fahrten mit historischen Eisenbahnfahrzeugen handelt, müssen Sie sich auf Unannehmlichkeiten einstellen. Diese können beispielsweise Verschmutzungen durch Lokomotivabgase oder Regen sein aber auch mit stärkere Erwärmung des Fahrgastraumes oder gar Zugluft. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für Verschmutzungen Ihrer Kleidung.
10.5. Verspätungen
Der Verein übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten durch Verspätungen des Zuges. Ebenso wird keine Haftung dafür übernommen, sollten Sie durch eine Verspätung nicht oder nur teilweise am Folgeprogramm teilnehmen können. Das schließt auch einen Rücktritt von der Fahrt oder Fahrpreisminderungen aus.
11. Fremdleistungen
Für Fremdleistungen, die der Verein AG Osthavelländische Kreisbahnen e.V. unentgeltlich vermittelt (z.B. Ausflüge, Stadtführungen, Dampferfahrten, Sonderveranstaltungen), wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
12. Einhaltung von Zoll-, Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sollten für Fahrten nachweislich Dokumente wie z.B. Pässe oder Ausweise erforderlich sein, verpflichtet sich der Fahrgast, dafür selbst Sorge zu tragen. Der Verein kann eine Mitfahrt verweigern, wenn der Fahrgast die erforderlichen Dokumente nicht nachweisen kann. Der Fahrgast ist nicht berechtigt, in diesem Fall vom Vertrag zurück zu treten oder eine Minderung des Fahrpreises zu verlangen.
13. Rauchverbot
Das Rauchen ist im gesamten Zug nicht gestattet. Eventuelle Raucherschilder sind nur zum Zwecke der historischen Erhaltung angebracht und sind keine Markierungen die das Rauchen erlauben. Diese Richtlinien sind auf Grund des Nichtraucherschutzgesetzes erforderlich. Das Rauchen auf dem Bahnhofgeländes ist ausschließlich in dafür gekennzeichneten Bereichen zulässig.
14. Ergänzungen
Es können für Veranstaltungen, die durch den Verein entrichtet werden ergänzende Bestimmungen erklärt werden. Diese sind für jeden ersichtlich und jeder Kunde ist dafür verantwortlich, sich diese durch zu lesen und diesen Folge zu leisten. Um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten, ist in jedem Fall den Anweisungen des Zugpersonals Folge zu leisten. Zu wieder Handlungen können einen Ausschluss der Veranstaltung bedeuten, dies liegt im Ermessen des Zugpersonals. Des Weiteren ist zu beachten, dass alle beteiligten Mitarbeiter ihre Tätigkeit ehrenamtlich durchführen und hierfür keine Bezahlung erhalten.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben, ist Potsdam.
16. Bankverbindung
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE26 1605 0000 1066 01111 72
BIC: WELADED1PMB
Stand:20.06.2014